Leistungen | Arbeitsvermittlung
Wir suchen für Sie branchen- und berufsunabhängig einen Arbeitsplatz, der Ihren Anforderungen entspricht. In einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, in welcher Form wir für Sie tätig werden können und welches Profil der von Ihnen gewünschte Arbeitsplatz haben sollte. Danach stellen wir Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern her um eine Vermittlung zu einem Arbeitsverhältnis einzuleiten.
Ihre Vorteile
- Chancenverbesserung durch Erhöhung der Reichweite
- Kostenlos bei Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheins
Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?
Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie
–> Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen* weder von der Agentur für Arbeit noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder
–> in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren. Wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
* Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben.
Welchen Wert hat der Gutschein und wie lange ist er gültig?
Der Vermittlungsgutschein wird einheitlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt. In diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
Der Gutschein ist drei Monate gültig. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung noch erfüllt sind.
Ein Gutschein wird nicht ungültig, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Gutschein ausgezahlt?
Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheins vermittelt in
- eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland
- mit einer Dauer von mindestens drei Monaten
- und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden
- bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor der Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt waren**.
** Diese Voraussetzung entfällt im Falle einer befristeten Beschäftigung, wenn Sie schwerbehindert und aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind.
Wozu dient der Gutschein?
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer Wahl einschalten. Aus dem erforderlichen schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2.000 Euro (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Wenn der private Vermittler Ihnen eine Arbeitsstelle vermittelt, wird ihm die Vermittlungsvergütung unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den Gutschein ausgestellt hat.
Wo bekomme ich den Gutschein?
Den Gutschein können Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.
Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt.
–> Die erste Rate in Höhe von 1.000 Euro wird nach einer sechswöchigen Dauer des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt und
–> der Restbetrag, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Hat der Vermittler Ihnen lediglich eine Beschäftigung mit einer Dauer von drei bis unter sechs Monaten vermittelt, erhält er nur einmalig 1.000 Euro.
